Telefon: 0961 / 21 001   |   E-Mail: infokick-grosser.de   |   Kontaktformular

Umsatzsteueridentifikationsnummer

Bei Lieferungen ins Gemeinschaftsgebiet wird eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt–ID-Nr.) benötigt, um die Lieferung ohne Umsatzsteuer abwickeln zu können.

Auf der Seite des Bundeszentralamts für Steuern kann, eine einfache (Gültigkeit der USt-ID-Nr.) und eine qualifizierte (Name, Rechtsform und Adresse) Abfrage der ausländischen USt-ID-Nr. durchgeführt werden. Des Weiteren kann eine amtliche Bestätigung angefordert werden.

Überprüfung der USt-ID-Nr.

Unsere Empfehlung:

Bei Abschluss eines Kaufvertrages mit einem Kunden aus dem Gemeinschaftsgebiet* sollten Sie vor der Lieferung bzw. Rechnungsstellung immer eine „qualifizierte Abfrage" durchführen.

Sie benötigen einen Nachweis, dass die Ihnen vorgelegte USt-ID-Nr. am Tag der Rechnungsstellung wirklich zu den vorliegenden Firmendaten des Kunden passt, um die Innergemeinschaftliche Lieferung beweisen zu können.

  • Dies ist besonders wichtig bei sogenannten „Abholfällen", das bedeutet:
    Der Kunde oder ein vom Kunden Beauftragter holt die Ware persönlich bei Ihnen hier in Deutschland ab.

Zu beachten ist, dass Ihre sowie die gültige USt-ID-Nr. des Kunden auf der Rechnung abgedruckt werden müssen. Sollte die Abfrage anzeigen, dass die USt-ID-Nr. ungültig ist, muss die Rechnung mit Umsatzsteuer geschrieben werden.


Bei Problemen bzw. Fragen zur USt-ID-Nr. bzw. Überprüfung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.