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Umsatzsteueridentifikationsnummer
Bei Lieferungen ins Gemeinschaftsgebiet wird eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt–ID-Nr.) benötigt, um die Lieferung ohne Umsatzsteuer abwickeln zu können.
Auf der Seite des Bundeszentralamts für Steuern kann, eine einfache (Gültigkeit der USt-ID-Nr.) und eine qualifizierte (Name, Rechtsform und Adresse) Abfrage der ausländischen USt-ID-Nr. durchgeführt werden. Des Weiteren kann eine amtliche Bestätigung angefordert werden.
Unsere Empfehlung:
Bei Abschluss eines Kaufvertrages mit einem Kunden aus dem Gemeinschaftsgebiet* sollten Sie vor der Lieferung bzw. Rechnungsstellung immer eine „qualifizierte Abfrage" durchführen.
Sie benötigen einen Nachweis, dass die Ihnen vorgelegte USt-ID-Nr. am Tag der Rechnungsstellung wirklich zu den vorliegenden Firmendaten des Kunden passt, um die Innergemeinschaftliche Lieferung beweisen zu können.
- Dies ist besonders wichtig bei sogenannten „Abholfällen", das bedeutet:
Der Kunde oder ein vom Kunden Beauftragter holt die Ware persönlich bei Ihnen hier in Deutschland ab.
Zu beachten ist, dass Ihre sowie die gültige USt-ID-Nr. des Kunden auf der Rechnung abgedruckt werden müssen. Sollte die Abfrage anzeigen, dass die USt-ID-Nr. ungültig ist, muss die Rechnung mit Umsatzsteuer geschrieben werden.
Bei Problemen bzw. Fragen zur USt-ID-Nr. bzw. Überprüfung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.